Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen davon oder mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
    Vertragsgrundlage ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).
    Die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks.Abweichend von der VOB gelten folgende Vereinbarungen:
    § 12 Ziffer 5 der VOB entfällt.
    Auf eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung verzichtet der Auftraggeber.
    Als schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung gilt der Rechnungseingang.
  2. Angebot und Aufträge
    Die Preise der Angebote sind verbindlich, insoweit sie nicht von der Lieferung widerrufen werden.
    Die im Rahmen dieses Angebotes genannten Preise gelten nur dann, wenn Sie den gesamten Offertenumfang geschlossen in Auftrag geben.
    Preisangaben für Metallarbeiten (Zink, Zinn, Kupfer, Messing, Blei usw.) sind unverbindlich. Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung gültige Preis.
    Preiserhöhungen der Vorlieferanten und Lohnerhöhungen  behält sich die Firma Günther Gutherl GmbH vor, als Teuerungszuschlag zu berechnen.
  3. Lieferfristen
    Die Angaben der Lieferfristen erfolgt stets unverbindlich. Verspätete Lieferung durch unsere Vorlieferanten, höhere Gewalt, sowie jeder andere, unvorhergesehene Umstand bei uns oder unseren Vorlieferanten, der die Erfüllung des Vertrages verhindert, verzögert oder unmöglich macht, berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten, oder den Liefertermin herauszuschieben, ohne das Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können.
  4. Gewährleistung und Mängelrügen
    Für die Gewährleistung gilt § 13 Ziffer 4 (1) VOB/B, vom Rechnungsdatum berechnet.
    Mängelrügen müssen sofort nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.
    Für Farbunterschiede und Farbbeständigkeit wird keine Garantie übernommen.
    Für Materialfehler haften wir nur nach den Bedingungen der Vorlieferanten oder Hersteller. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Berechtigte Mängelrügen werden innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt. Sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung der Rechnungsbeträge. Folgeschäden bleiben ausgeschlossen.
  5. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
    Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.
    Teilzahlungen gelten nur bei vorheriger Vereinbarung.
    Ist der Kunde mit der Zahlung im Rückstand, so werden alle Forderungen sofort fällig und sind in bar zu entrichten, ohne dass wir ihn in Verzug zu setzen brauchen. Dabei ist es unwesentlich, ob Zahlungsziel gewährt wurde.
    Machen wir bei Überschreitung der Zahlungsfristen von dem o. a. Recht keinen Gebrauch, so behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in der Höhe der uns entstandenen Kosten vor.
  6. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Lebach.